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Geschrieben von: Michael
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Wednesday, 09. April 2008 01:02 |
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In einem leicht sensationalistischen Artikel beschäftigt Clive Thompson bei Wired sich mit mentaler Privatsphäre und Technologie, die den Zugriff auf Gemütszustände, Gedanken und Erinnerungen ermöglicht. Jedoch werden die Eingriffe unnötig problematisiert. Eine Stimme, die einen persönlich anspricht statt einer ganzen Menschenmasse in Breitbeschallung? Dies mag zielgerichteter sein, aber es ist nicht intrusiver. Nach wie vor einfacher Schall. Gehirnscans als Lügendetektoren versus Aussageverweigerungsrecht? Sich mit dem Gehirnscan einverstanden zu erklären wäre eben Teil der Aussage, und wenn diese verweigert wird, dann wird auch kein Scan vorgenommen. Das Recht auf Ambiguität bezüglich der eigenen Rolle bleibt erhalten. Interessant ist jedoch die Frage, inwieweit persönliche Erinnerungen auch Allgemeingut sind und auf welche Art und Weise die Obrigkeit darüber verfügen darf, illustriert anhand dessen, dass es gerichtliche Vorladungen überhaupt gibt oder Aussagen im Strafverfahren manchmal von kritischer Wichtigkeit sein können. Die Zeit hält einen Artikel zu falschen Zeugen als sich ausbreitendem Problem, oder zumindest als zunehmend erkanntem Problem bereit. Mit Hilfe der obigen Technologie könnte man vielleicht willentliche Lügen einschränken, getrübte Wahrnehmung und falsche Erinnerungen ließen immer noch große Unschärfespielräume zu. Oder wie Kriminologieprofessor und Justizminister Niedersachsen a.D. Hans-Dieter Schwind gerne (paraphrasiert) zum Besten gab: "Ich bin dreimal überfallen worden. Jedes Mal habe ich mir vorgenommen mir den Täter einzuprägen. Jedes Mal war ich danach ratlos und konnte mich einfach nicht an sein Aussehen erinnern. Dabei habe ich ihn doch aus nächster Nähe gesehen!"
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