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Geschrieben von: Michael
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Saturday, 05. April 2008 00:27 |
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Nach einer Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht sind Sperrungen auf Basis von IP-Addresse, Port-Nummern, URLs oder Inhaltsdaten unzulässig, da diese sich nicht mit Art. 100 GG oder § 88 Telekommunikationsgesetz vereinbaren lassen. Zulässig sollen dagegen DNS-Manipulationen sein, die in ihrer Art eher eine Auskunftsverweigerung als eine Zugriffsbeschränkung darstellen. Bekannte Addressen können trotz dieser weiter erreicht werden, aber der Weg zu neuen muss alleine erarbeitet werden. Effektivere Sperrverfahren setzen gesetzliche Neuregelungen voraus, aber diese würden wiederum Fragen zum Rechtsschutz der Bürger und eventuellen Missbrauchsmöglichkeiten auf. Insgesamt wurde angemerkt, dass diesem Rechtsgebiet bisher nicht genüged Aufmerksamkeit gewidmet wurde, und dass die komplexe Thematik differenzierte Behandlung erfordere. via heise online
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