Über "geistiges Eigentum"
Geschrieben von: Michael   
Friday, 07. March 2008 21:36

Auf Techdirt wird die Artikelreihe zu geistigem Eigentum weiter fortgesetzt und der Autor versucht diesmal glaubhaft zu machen, dass geistiges Eigentum gar kein Eigentum sei und diese Bezeichnung auch nicht -- oder nur sehr eingeschränkt -- verdiene.

Leider scheint er jedoch einige Dinge missverstanden zu haben. Und dazu muss man noch nicht mal Gesetzesbücher heranziehen, sondern kommt auch mit dem allgemeinen abendländischen Rechtsverständnis aus.

Er bemängelt, dass der Begriff "Eigentum" dazu verleite, geistiges Eigentum mit anfassbarem, handhabbarem Eigentum gleichzusetzen. Er versucht dann den Unterschied mit der Notwendigkeit der Rechtsposition zu begründen (und mit einem Handstreich festzulegen, dass der Begriff "Eigentum" inhärent die Annahme von Materialität hätte -- was er eben nicht hat, sonst müsste man ihn nicht immer qualifizieren).

Eine Fehlannahme ist, dass "Eigentum" als solches erfunden wurde um begrenzte Ressourcen zu handhaben, und dass deshalb Eigentum bei einer unbegrenzten Ressource nicht notwendig sei.  Dies scheint jedoch nicht nachvollziehbar. Eigentum ist eine Rechtsposition, die Rechte an einer Sache beschreibt, nämlich die uneingeschränkte Nutzung und Verwertung, die einem aufgrund einer bestimmten Leistung zusteht. Wenn in einer Proto-Kultur jemand ein Reh erlegte, einen Baum fällte oder eine Hütte baute, dann konstituierte sich das Eigentum wohl eher durch die erbrachte Leistung daran, und nicht aus irgendeiner abstrakten, allgemeinen Ressourcenverwaltungstheorie. Wenn er dann Teile des erlegten Rehs beim Steinhauer gegen neue Pfeilspitzen tauschte, dann waren es die vertraglichen Leistungen, die seinen Eigentumserwerb an den Pfeilspitzen und Eigentumsverlust an den Rehteilen begründeten. Selbst als Empfänger einer Schenkung muss man noch die Annahme leisten. Das Eigentumsrecht verkörpert (no pun intended) sozusagen die erbrachte Leistung an einer Sache.

Und wenn man nun ein Lied erfindet oder ein Buch schreibt, dann hat man an diesem Gut selbst geleistet, und das ist auch der Grund für die verfügende Rechtsposition, die in ihrer qualitativen Ähnlichkeit "geistiges Eigentum" genannt wird (auch wenn sie ein wenig anders gehandhabt wird). Mit der Begrenztheit oder Unbegrenztheit von Ressourcen hat das nichts zu tun. Daher eignen sich Verfügbarkeit oder Vervielfältigungsaufwand auch nicht als Konstituenten für Eigentum. Es ist bloß so, dass man sich normalweise bei unbegrenzt verfügbaren Dingen (Luft um uns herum, Eis am Nordpol, Wasser am Strand, Licht am Tage) nicht um Eigentum schert -- nicht weil sie unbegrenzt sind, sondern weil niemand an ihnen leisten musste.

Wenn es um knappe Ressourcen geht, wie vielleicht eine begrenzte Wasserquelle in einer wasserarmen Region, dann kann es natürlich tatsächlich sein, dass diese in einem Anfall einvernehmlicher Kooperation als Stammes-/Allgemeingut angesehen und dementsprechend rationiert wird. Doch das bildet dann gerade kein Privateigentum aus, sondern nur das Gemeineigentum. Und dieses Stammeseigentum grenzt man dann zum Eigentum anderer Stämme mit Hilfe der erbrachten Entdeckungsleistung (und spitzen Gegenständen) ab. Das Rechtssubjekt ist dann zwar ein anderes, weiter gefasstes, aber es sucht immer noch sich über die Leistung, die es an einer Sache erbracht hat, zu legitimieren ("Wir waren als erste hier! Wir haben sie gefunden!").

Wollte man also Verfügbarkeit und Begrenztheit zum Gradmesser der Eignung als Privateigentum machen, dann müsste gerade eine prinzipiell unbegrenzte und nicht überlebensnotwendige Ressource an der jeder leisten könnte wenn er nur wollte das perfekte Privateigentumsobjekt sein. Wie Buchstaben, Worte, Töne, Noten, Akkorde, Farben, Aufnahmen. Wenn ich ein Buch schreibe, dann verwehre ich ja nicht jemand anderem sein eigenes Buch zu schreiben, sondern bloß das meine einfach zu kopieren, beeinträchtige also nicht seine eigene, freie Leistung oder seinen Ressourcenzugang. Woran könnte man also mehr und unbelasteter Privateigentum haben als an den Liedern, Büchern und Filmen, die man selbst erschafft? Demnach wäre geistiges Eigentum die ursprünglichste und reinste Form von Eigentum schlechthin.

Der Autor des Techdirt-Artikels hat das Pferd also von der falschen Seite aufgezäumt. Was tut man nicht alles, um vor sich selbst zu rechtfertigen warum man seine Porn-DVDRiPs auf jeden Fall behalten darf muss.

 
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